An ausländischen Universitäten erbrachte Leistungen
Um sich Leistungen anerkennen zu lassen, die an ausländischen Universitäten erbracht wurden, müssen Sie eine Bescheinigung über die Leistung der jeweiligen Universität (mit Angabe der ECTS-Punkte und ggf. der Note) bei der Institutsleitung vorlegen. Die Leistungen werden von der Institutsleitung begutachtet und per Unterschrift bescheinigt. Diese Bescheinigung legen Sie dann im Original dem KSL-Verantwortlichen des Instituts bei einem Termin in seiner Sprechstunde vor. Er trägt die Note danach für sie in KSL ein.
An Schweizer Universitäten erbrachte Leistungen
Wenn Sie Leistungen an einer anderen Schweizer Universität erbringen möchten, beachten Sie bitte die Bestimmungen zur Mobilität in der Schweiz. Für alle weiteren Fragen Sie sich bitte an die KSL-Verantwortlichen.